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Der deutsche Staat weiß nicht was er will
Donnerstag, 03. April 2008
Das der deutsche Staat nicht weiß was er will und seine kürzlich getroffenen Entscheidungen oft kurze Zeit später ändert ist sicher nichts Neues. Das es jetzt zum Thema Vorratsdatenspeicherung eine Änderung gibt, ist überraschend und positiv für alle Nutzer von Filesharing-Plattformen. Mit einem Beschluss des Landgericht Saarbrücken vom 28. Februar 2008 wird ab sofort die Akteneinsicht versagt wenn im Falle einer vermuteten Urheberrechtsverletzung kein hinreichender Tatverdacht besteht.
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Tags:Urheberrechtsverletzung, Vorratsdatenspeicherung
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